Schön, dass Sie bereits im Internet auf meine Kanzlei aufmerksam wurden.
Hier finden Sie für viele Rechtsfragen einen kompetenten und engagierten Ansprechpartner, der Sie berät, Ihre Interessen vertritt und an Ihrer Seite steht.
Erste Informationen zu einzelnen Rechtsgebieten halten bereits die Untermenüs zum Zivilrecht oder dem Strafrecht für Sie bereit.
Bestens beraten sind Sie mit einem persönlichen Termin ...
Vielleicht ist diese häufige Frage zunächst auch Ihre...
Welches Rechtsgebiet ist für mein persönliches Anliegen zuständig?
Zivilrecht
Familienrecht Wenn es um die Belange familiärer Auseinandersetzungen wie Scheidung, Unterhalt... geht.
Betreuungsrecht Kompetente Interessenvertretung für Menschen, die Ihre eigenen Interessen nicht mehr wahrnehmen können.
Erbrecht Möchten Sie Klarheit zu einer Erbschaft, oder ist Ihnen Ihr Erbe zum Verschenken an den Staat zu schade.
Mietrecht Ob Mieter oder Vermieter, wir schaffen klare Verhältnisse.
Vertragsrecht Vertrag kommt von Vertragen. Gute Vertragsgrundlagen beugen Streitigkeiten vor.
Forderungs Management Schuldet Ihnen jemand etwas? Wir kümmern uns darum.
Arbeitsrecht Job verloren? Mobbing? Wollen Sie wirksam kündigen?
Verkehrsrecht Im Falle eines Unfalles, wer ist schuld? Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Haftungsrecht Falsch beraten durch den Dienstleister? Schlecht behandelt vom Dienstleister? Haftungsfolgen klären!
Verteidigung Beispielsweise im Jugendstrafrecht, oder bei Drogendelikten, Diebstahl, Körperverletzung, Fahrerlaubnisentzug,...
Pressespiegel
Watt wa(h)r es... - Der Aktenturm
Seit Anfang August 2016 ist es offiziell und in der Zeitung zu lesen; Rechtsanwalt Christian Eidenschink hat ein ausgedientes, bislang unansehnliches Travohäuschen in direkter Nähe des Dieburger Amtsgerichtes denkmalschutzgerecht saniert und einer neuen Bestimmung überführt.
Klicken Sie eines der Bilder an, um mehr zu lesen...
mit Dank zur Überlassung und Freigabe
Quelle: Lisa Hager, Dieburger Anzeiger (OP Online)
Turmherr und Turm:
Neuer Dieburger Blick aus Richtung des Amtsgerichtes
Aktuelle Meldungen
kommentiert von Rechtsanwalt Christian Eidenschink
Aktuell - Mitgliedschaften
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
Mitglied Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V.
Aktuell - Thema Unterbringung
Zur Unterbringung bei Alkoholismus
Alkoholismus kann als psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB angesehen werden, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen, insbesondere einer psychischen Erkrankung, steht oder ein auf den Alkoholmißbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat. Deshalb kann die geschlossene Unterbringung zur Vermeidung einer erheblichen Selbstgefährdung auch dann genehmigt werden, wenn eine gezielte Therapiemöglichkeit nicht besteht.
BGH, Beschluß vom 3. Februar 2016 – XII ZB 317/15
Kommentar
In der Praxis ist eine Abgrenzung zwischen Alkoholkonsum und Alkoholmißbrauch fast nicht möglich. Eine Unterbringung ist immer dann aufzuheben, sobald das eigen- oder fremdgefährdende Element weggefallen ist.
Aktuell - Thema Mietrecht
Zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrags wegen Beleidigung des Vermieters
1. Die Beleidigung eines Vermieters als "Terroristen" und "nazi-ähnlichen braunen Misthaufen" hat grundsätzlich ein so erhebliches Gewicht, dass sie geeignet ist, eine Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung jedenfalls nach Abmahnung zu begründen.
2. Auch eine demente und bettlägerige 95-jährige Mieterin hat sich in einem solchen Fall das Verhalten ihres mit ihr in den Räumlichkeiten wohnenden Pflegers und rechtlichen Betreuers zurechnen zu lassen.
3. Der Schutz des räumungsunfähigen Mieters kann im Fall einer fristlosen Kündigung nicht über die Sozialklausel der §§ 574, 574a, sondern nur im Rahmen der Zwangsvollstreckung über etwaige Räumungsschutzanträge bewirkt werden.
LG München I, Endurteil vom 20. Januar 2016 – 14 S 16950/15
Kommentar
Dieses vermieterfreundliche Urteil setzt natürlich voraus, dass man entsprechende Beleidigungen auch beweisen kann. Man sollte sich also immer nur mit einem Zeugen oder einem Aufnahmegerät in eine verbale Auseinandersetzung begeben.
Aktuell - Thema Betreuung
Zur Einrichtung einer Betreuung zur Prüfung der Veräußerung einer Immobilie bei bestehender Vorsorgevollmacht
Zur Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Grundstücksveräußerung, wenn dem Vorsorgebevollmächtigten nur eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht erteilt ist. (amtl. Leitsatz).
Für die Einrichtung einer Betreuung ist das Vorliegen eines aktuellen Handlungsbedarfs nicht zwingend erforderlich; es genügt, daß dieser Bedarf jederzeit auftreten kann und für diesen Fall die begründete Besorgnis besteht, daß ohne die Einrichtung einer Betreuung nicht das Notwendige veranlaßt wird.
BGH, Beschluß vom 3. Februar 2016 – XII ZB 307/15, XII ZB 454/15
Kommentar
Letztlich ist eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht nur bedingt hilfreich. Wenn man tatsächlich Rechtssicherheit für die Eventualitäten der Zukunft schaffen will, ist in der Regel ein Notar aufzusuchen, der eine entsprechende Urkunde aufsetzt. Jedenfalls sollte man sich rechtzeitig beraten lassen.
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Aktuell - Thema Testament
Das OLG Hamm 10. Zivilsenat hat am 27.11.2015 unter dem Az.:I-10 W 153/15, 10 W 153/15 einen Beschluss zum Thema Testament erlassen. Der Leitsatz lässt sich wie folgt zusammenfassen:
„Zweifel am Vorliegen eines ernstlichen Testierwillens können sich aus dem Umstand ergeben, dass ein vermeintliches Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem ausgeschnittenen Stück Papier bzw. auf einem zusammengefalteten Bogen Pergamentpapier errichtet worden sind.
Weitere Zweifel können darüber hinaus bestehen aufgrund der äußeren und inhaltlichen Gestaltung sowie der Aufbewahrung an einem für Testamente eher ungewöhnlichen Ort.“
Kommentar
Natürlich haben wir den Grundsatz der Testierfreiheit. Jeder kann handschriftlich über seinen Nachlass bestimmen. Es zeigt sich aber erneut, wie wichtig sowohl die äußere Form eines letzten Willens , als auch die Aufbewahrung dieses Willens sein können. Es reicht nicht, auf einem Fetzen Papier oder einem Bierdeckel etwas hinzukritzeln.
Lassen Sie sich beraten, bevor Sie ggf. unwirksame Willenserklärungen verfassen.
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