Zivilrecht

Arbeitsrecht

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, beide Seiten sind mit Rechten und Pflichten im Arbeitsrecht erfasst und werden hier beraten und vertreten.

Das Arbeitsrecht regelt das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wie jedes Vertragsverhältnis kann es auch im Arbeitsrecht zu Störungen und Streit kommen.
Beispiele für solche Störungen sind: Der Arbeitgeber zahlt nicht, der Arbeitnehmer arbeitet nicht oder schlecht.

Je nachdem stehen den Beteiligten diverse rechtliche Möglichkeiten vor dem Arbeitsgericht zur Verfügung.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Arbeitsrecht besteht in folgenden Punkten:

1

Prüfung von Arbeitsverträgen

2

Kündigungsschutzklagen

3

Kündigung von Arbeitnehmern sinnvoll vorbereiten und durchsetzen