Zivilrecht

Familienrecht

Scheidungen ziehen viele Rechtsfolgen nach sich. Vor allen Dingen verbirgt sich hinter jeder Trennung ein menschliches Schicksal. Interessen sollten sachgerecht abgewogen werden. Ganz besonders gilt dies, wenn Kinder und deren Wohl in die Auseinandersetzung einbezogen werden.

Aber auch Vormundschaft, Pflege- und Betreuungsregelungen liegen in diesem Rechtsgebiet.

Das Familienrecht regelt die Bereiche Ehe, Familie, Verwandtschaft, Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung.

Scheitert eine Ehe, sind einige wesentliche Punkte zu klären. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, dann müssen Umgangsregelungen für minderjährige Kinder, Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt werden.
Es ist klar, dass hier vor allen Dingen das Kindeswohl an erster Stelle steht.

Ein weiterer Streitpunkt sind oft die Regelungen, die den Unterhalt im Idealfall regeln sollen. Klar ist, dass der Stärkere dem Schwächeren Unterhalt schuldet.
Es stellt sich aber hier oft die Frage, ob überhaupt Leistungsfähigkeit (Zahlungsfähigkeit) vorliegt.
Diese Unterhaltspflicht besteht zwischen Getrenntlebenden, zwischen Geschiedenen und zwischen Eltern und Kindern.
Im Falle der Scheidung müssen auch Themen wie der Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich und die Aufteilung des Hausrates besprochen werden.