Zivilrecht
Betreuungsrecht
Als Teil des Familienrechtes ist die Regelung von Betreuungen für Menschen, die Ihr Leben nicht mehr alleine bewältigen können, ein wichtiger Bereich geworden.
Das Betreuungsrecht greift in den Fällen, in denen ein Mensch in bestimmten Lebensbereichen der Hilfe bedarf. Insbesondere kann diese Hilflosigkeit in Folge einer Krankheit, oder einfach des Alters geschuldet sein. In der Regel müssen nachstehend aufgeführte Bereiche von einem Berufsbetreuer abgedeckt werden:
1
Vermögenssorge, Vertragsangelegenheiten
2
Aufenthaltsbestimmung
3
Rechts- und Behördenangelegenheiten
4
Unterbringung/ Zwangsmedikation
5
Gesundheitsfürsorge