Zivilrecht
Mietrecht
Ob Mieter oder Vermieter, beide Parteien finden hier anwaltlichen Beistand, von der umfassenden Beratung bis zur Vertretung bei Gericht.
Das Mietrecht regelt die Beziehung zwischen Vermieter einerseits und dem Mieter andererseits. Bereits bei der Gestaltung von Mietverträgen können Probleme auftauchen. Das Mietrecht ist einem steten Wandel und einer steten Weiterentwicklung unterworfen, die sich eher in der Rechtsprechung als in Gesetzen widerspiegelt.
Da es sich in der Regel um Vertragsverhältnisse handelt die auf Dauer angelegt sind, kann es schon einmal zu Streit zwischen den Mietparteien kommen.
Nebenkostenabrechnungen können fehlerhaft sein. Oft werden Kosten abgerechnet, die sich im Verteilungsschlüssel des Mietvertrages gar nicht finden, bzw. gegen einschlägige Gesetze verstoßen.
Auch können Störungen des Mietverhältnisses durch unangebrachtes Verhalten des Mieters entstehen.
Mieten werden gar nicht, nur teilweise oder immer verspätet gezahlt. Dies muss ein Vermieter natürlich nicht hinnehmen und berechtigt ihn in vielen Fällen, sowohl ordentliche als auch fristlose Kündigungen auszusprechen.
Störungen können auch durch unsachgemäße oder rücksichtslose Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten entstehen. Grundsätzlich gilt, dass Kündigungen bestimmte Formalien enthalten müssen, da sie ansonsten durch Formfehler ins Leere laufen und unwirksam sein könnten.
Auch kann ein Vermieter nicht beliebig die Miete erhöhen. Hier gilt es ebenfalls das Gesetz zu beachten. Es müssen zwingend Fristen, Form und die Kappungsgrenze gewahrt werden, da ansonsten ebenfalls die materielle und formelle Unwirksamkeit der Mieterhöhung droht.
Wurde ein gestörtes Mietverhältnisse entweder durch fristlose oder ordentliche Kündigung beendet, muss zunächst ein Räumungstitel erwirkt werden. Liegt dieser dann rechtskräftig vor, kann mit diesem Titel/Urteil die Räumung betrieben werden.